AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Provisionssätze der Grafenburg Immobilien GmbH

Folgende Provisionssätze sind vom Auftraggeber (Verkäufer, Vermieter, Käufer, Mieter) zu bezahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.            

* 3,57 %  inkl. MwSt. des Vertragswertes bei Zustandekommen eines notariellen Kaufvertrages.
* 3,57 %  inkl. MwSt. der 10-fachen durchschnittlichen Jahresmiete bei Zustandekommen eines Pacht- oder  Managementvertrages.
* 3,57 %  Nettomonatsmieten inkl. MwSt. -bzw. des Vertragswertes- bei Zustandekommen eines gewerblichen Mietvertrages.

Die Provision ist spätestens  10 Tage nach wirksamem Vertragsabschluss zur Zahlung fällig. Vertraglich verabredete Rücktrittsrechte und eingeräumte Zahlungsziele verlängern diese Frist nicht.
 

§ 1 Weitergabeverbot für Kauf und Mietinteressenten
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausdrücklich für den Käufer bzw. Mieter bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor  schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben. Verstößt ein Käufer bzw. Mieter gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen,  an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben  hat, den Hauptvertrag ab,  so ist der Käufer bzw. Mieter verpflichtet, dem Makler den Schaden In Höhe der zu erwartenden Provision zu ersetzen.

 

§ 2 Doppeltätigkeit
Der Makler darf sowohl für den Käufer bzw. Mieter, als auch für den Verkäufer bzw. Vermieter provisionspflichtig werden.

 

§ 3 Objektangaben
Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer, Vermieter bzw. von einem Dritten stammen und von ihm, dem Makler, weder auf ihre Richtigkeit noch auf Ihre Vollständigkeit überprüft worden sind. Es ist Sache des Käufers bzw. Mieters, diese Angaben auf ihre Richtigkeit und ihre Vollständigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese  Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung.

 

§ 4 Informationspflicht und Vollmachterteilung bei einem Verkauf- und Vermietungsauftrag
Der Auftraggeber wird verpflichtet, vor Abschluss eines Vertrages über das zu vermittelnde Objekte unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners  den Makler hierüber zu informieren, um zu klären ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch dessen Tätigkeit veranlasst wurde. Der Auftraggeber und der Käufer bzw. Mieter erteilt hiermit dem Makler auch nach Abschluss des Vertrages Vollmacht zur Einsichtnahme in den Vertrag, in das Grundbuch, in behördliche Akten, insbesondere Bauakten, sowie alle Informations- und Einsichtsrechte gegenüber dem  Weg-Verwalter, wie sie dem Auftraggeber als Wohnungseigentümer zustehen.

 

§ 5 Provisionspflicht
Provisionspflichtig sind sämtliche Geschäfte im Zusammenhang mit dem zu vermittelnden bzw. nachgewiesenen Objekt. Ein Auftrag zum Verkauf bzw. Ankauf eines Objektes erstreckt sich ebenfalls auf die Vermietung und Verpachtung. Ein Miet- bzw. Pachtauftrag erstreckt sich genauso auf den Verkauf. Die Provisionspflicht tritt ebenso ein, wenn der Auftraggeber und der vom Makler nachgewiesene Vertragspartner einen wirtschaftlich gleichwertigen Vertrag über ein anderes Objekt schließen. Provisionspflichtig ist ebenso die Veräußerung oder er Erwerb des Objektes im Rahmen einer Versteigerung bzw. Zwangsversteigerung.

 

§ 6 Aufwendungsersatz
Der Auftraggeber -nur für Verkäufer und Vermieter- ist verpflichtet, dem Makler die in Erfüllung des Auftrages entstandenen nachzuweisenden Aufwendungen z.B. Exposékosten, Inseration, Internetauftritt, Telefonkosten, Portokosten zu erstatten, sofern es nicht zu einem provisionspflichtigen Vertragsabschluss kommt.

 

§ 7 Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt,  soweit der Käufer bzw.  Mieter durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.

 

§ 8 Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann im Sinn des HGB oder hat der Kunde keinen Sitz oder Wohnsitz in Deutschland, so ist als Erfüllungsort der Firmensitz des Maklers für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche vereinbart. Gerichtsstand ist der Firmensitz des Maklers, also München.

 

§ 10 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Interesse der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.

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